Messstellenbetrieb

Information nach § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 29. August 2016

Zukünftige Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen

Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017.

Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadtwerke Teterow GmbH wird als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in Ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr-nehmen und ist somit für die Installation der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme verantwortlich.

Verpflichtend mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden - über mehrere Jahre hinweg - Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh, sowie Letztverbraucher mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energie-wirtschaftsgesetzes besteht, außerdem Einspeiseanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen auszustatten.

Eine moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider-spiegelt. Sie kann mit Hilfe eines Smart-Meter-Gateways sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.

Der Letztverbraucher kann somit seinen Energieverbrauch besser beurteilen und Rechnungen nachvollziehen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen.

Unter einem intelligenten Messsystem ist die Erweiterung einer modernen Messeinrichtung um ein Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway, zu verstehen. Das Smart Meter Gateway - versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik - ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von Zählern in ein intelligentes Kommunikationsnetz.

Mit einem intelligenten Messsystem kann der Letztverbraucher künftig Informationen über seinen Energieverbrauch über eine lokale Anzeigeeinheit bzw. ein Online-Portal abrufen.

Die Umbauverpflichtung im Netzgebiet der Stadtwerke Teterow GmbH umfasst insgesamt ca. 5.900 Zählpunkte.
Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt ab 2017. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen diese am Markt anbieten, die Smart-Meter-Gateway-Administration den Vorgaben nach § 24 Abs. 1 MsbG genügt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dies feststellt.

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz werden die im Netzgebiet der "Gesellschaft" betroffenen Netzkunden mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten über den vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich informiert. Der Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer muss den Einbau mME bzw. iMSys dulden und den entsprechenden Preis je Jahresverbrauch* bezahlen.

Was sind moderneMesseinrichtungen (mME). Wo ist der Unterschied zu herkömmlichen Zählern?

ModerneMesseinrichtungen sind digitale Stromzähler, um bewusster und effizienter mitdem Stromverbrauch umzugehen. Anders, als bei den bestehenden Zählern, an denenman ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen sie neben demaktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogeneStromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an.

Wassind intelligente Messsysteme?

Intelligente Messsysteme bestehen neben dem Zähleraus einem sogenannten Smart-Meter-Gateway, einer Kommunikationseinheit für dieFernauslesung. Die Einheit kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbeitenund automatisch an mehrere Berechtigte übertragen. Sie stellt die„intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar.

Die Zählerstände werden automatisch, direkt undsicher an Ihren Energieversorger, Ihren Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber undÜbertragungsnetzbetreiber) sowie Messstellenbetreiber und ggf. an weitere vonIhnen autorisierte Stellen gesendet. Die Zählerstände werden hochverschlüsseltüber eine sichere Internetverbindung übertragen, die der Messstellenbetreiberbereitstellt (z.B. über GPRS). Sie müssen hier keinen Internetanschlussbereitstellen, damit ihr intelligentes Messsystem funktioniert. Das Gatewaynutzt somit auch nicht Ihr WLAN, falls sie dieses haben. Diese Art derAuslesung bedeutet das Ende der Schätzungen bei fehlenden Ablesewerten und dasEnde manueller Ablesungen.

Warum werden digitaleStromzähler eingeführt? Welche Möglichkeiten bieten sie?

Grundlage für dieEinführung digitaler Stromzähler ist das Gesetz zur Digitalisierung derEnergiewende, das im September 2016 in Kraft getreten ist. Mit diesen modernenMesseinrichtungen will der Gesetzgeber ein Ziel der Energiewende, dieVerbesserung der Energieeffizienz, erreichen. Mittels digitaler Stromzählerbekommen Sie einen besseren Überblick über Ihren persönlichen Stromverbrauch.

Werbekommt ein intelligentes Messsystem?

Ab 2017 kann mit dem Einbau intelligenterMesssysteme für Verbraucher ab 10.000 kWh Jahresstromverbrauch und Erzeugerzwischen 7 und 100 kW installierter Leistung begonnen werden. AndereVerbraucher und Erzeuger können erst ab 2020 zum Einbau verpflichtet werden.

Derneue Zähler passt nicht in meinen Zählerschrank. Wer ist für die Anpassungzuständig?

Wenn Sie einen Neubau planen, sind Sie für einenpassgenauen Zählerschrank verantwortlich, sodass der Messstellenbetreiber dieAnlage in Betrieb nehmen kann. Hierzu gibt es entsprechende Vorgaben desNetzbetreibers. Bei Bestandsobjekten sind ebenfalls Sie als Anschlussnehmer fürdie Anpassung des Zählerschranks verantwortlich.

Braucheich einen Internet-/Breitbandanschluss in meinem Haus, um intelligenteMesssysteme zu nutzen?

Nein, Sie müssen keinen Internet-/Breitbandanschussoder eine andere Telekommunikationsart bereitstellen. Das intelligenteMesssystem überträgt Daten über eine eigene, unabhängige Verbindung.

Was messen diedigitalen Stromzähler, wo werden sie eingebaut und woraus bestehen sie?

Die Geräte messen denStromverbrauch Ihres Hauses/Ihrer Wohnung. Sie werden anstelle des altenZählers am vorhandenen Zählerplatz/im vorhandenen Zählerschrank eingebaut.Wesentlicher Bestandteil ist ein elektronisches Messwerk.

Messen moderneMesseinrichtungen (digitale Stromzähler) exakt?

ModerneMesseinrichtungen unterliegen strengen Vorgaben der deutschen Eichbehörden unddes Eichgesetzes. So wird sichergestellt, dass die verbrauchten Strommengenauch korrekt gemessen und abgerechnet werden können. Smart Meter sorgen füreinheitliche hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards, unabhängig von IhremEnergieversorger.

Bei wem werden moderneMesseinrichtungen eingebaut?

Digitale Stromzählerwerden grundsätzlich bei allen Stromkunden mit einem Verbrauch von bis zu 6.000Kilowattstunden pro Jahr eingebaut.

Wann werden diemodernen Messeinrichtungen eingebaut?

Bei Bestands- undNeuanlagen wird ab dem 01.01.2017 schrittweise mit dem Einbau modernerMesseinrichtungen begonnen. Wann und wo der Einbau erfolgt, ist demgrundzuständigen Messstellenbetreiber vorbehalten und wird bis zum 01.01.2032abgeschlossen sein.

Wann werde ich über denEinbau informiert?

Generell werden Sie informiert beim Neubau bzw. bei derSanierung Ihres Hauses/Ihrer Wohnung.

In einem weiterenSchreiben wird mitgeteilt, dass Ihr derzeit vorhandener Zähler durch einemoderne Messeinrichtung ersetzt wird. Darüber hinaus teilen wir Ihnen mit, wannder Einbau genau erfolgen wird. Sie bekommen diese Mitteilung mindestens zweiWochen vor dem geplanten Einbautermin.

Wie hoch sind dieKosten für Einbau, Ablesung, Betrieb, Wartung und Ausbau modernerMesseinrichtungen?

Maximal 20 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) pro Jahr. Inwelchem Umfang die Kosten an Sie weitergegeben werden, ist abhängig von IhremStromversorger und von Ihrem Stromliefervertrag. Falls eine monatliche,vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung vereinbart ist, ist IhrStromzähler dementsprechend mehrmals im Jahr abzulesen.

Die Entgelte für dieAufwendungen der häufigeren Ablesung sind in der Preisliste auf unsererInternetseite sw-teterow.de veröffentlicht.

Wasist in den jährlich zu zahlenden Messentgelten eines „intelligenten Messsystems“enthalten?

Für das gezahlte Messentgelt (Preisobergrenze)installiert der Messstellenbetreiber den Zähler beim Kunden. Hardware undMontagekosten sind enthalten. Es entstehen keine einmaligen Aufwände für denEndkunden. Datenstrecke für die Anbindung an das Internet wird ebenfalls vomMessstellenbetreiber bereitgestellt. Die monatliche Übermittlung derVerbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferanten sindebenso enthalten wie der Zugang zu einem Online-Portal, wo die Tarifregisterund Log-Files (an wen sind welche Daten verschickt worden) eingesehen werdenkönnen. Ferner stellt der Messstellenbetreiber praktische Informationen zumUmgang mit dem „intelligenten Messsystem“ auf seiner Webseite bereit.

Wiekommen die Preise für den Messstellenbetrieb zustande?

Die Preisobergrenzen wurden vom Gesetzgeber aufgrundeiner detaillierten Studie festgelegt und sollen sicherstellen, dass einerseitsfür Sie als Kunde die Zusatzkosten möglichst gering sind und andererseits demMessstellenbetreiber durch den Smart-Meter-Rollout langfristig keine Verluste entstehen.

Wer ist für Einbau, Ablesung, Betrieb,Wartung und Ausbau moderner Messeinrichtungen zuständig?

Diese Aufgaben werdendurch uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber übernommen.

Wie ist eine moderneMesseinrichtung zu bedienen?

Nach dem Einbauerhalten Sie von uns eine Bedienungsanleitung des digitalen Stromzählers.

Können Sie als Kundeden Einbau moderner Messeinrichtungen ablehnen?

Nein, der Einbaumoderner Messeinrichtungen ist gesetzlich verpflichtend.

Welche Daten speichern moderne Messeinrichtungen?

Die digitalenStromzähler speichern im Gerät Daten zu Ihrem Stromverbrauch. Neben demaktuellen Zählerstand speichern moderne Messeinrichtungen auch tages-, wochen-,monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate. DieDaten sind so abgespeichert, dass sie auch bei einem Stromausfall nichtverlorengehen.

Ich ziehe um. Kann mein Nachmieter meine (historischen)Verbrauchswerte an der modernen Messeinrichtung oder intelligenten Messsystemablesen?

Bei der Nutzung einer modernen Messeinrichtung erfolgt dieNullstellung der historischen Verbrauchsdaten (1d, 7d, 30d, 365d) durch EingabeIhrer PIN am Zähler. Somit stellen Sie sicher, dass Ihr Nachmieter kein Zugriffauf Ihre Verbrauchsdaten hat.

Die im Preisblatt enthaltenen Preise für digitale Messtechnik beinhalten sowohl Standard- als auch Zusatzleistungen nach § 35 MsbG:

Als Standardleistung für moderne Messeinrichtungen gilt die Durchführung des Messstellenbetriebes,
hierunter fällt:

  • der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung
  • die eichrechtskonforme Messung der entnommenen, verbrauchten und eingespeisten Energie sowie die
  • Messwertaufbereitung
  • der technische Betrieb der Messstelle
  • die form- und fristgerechte Datenübertragung der jährlichen Arbeitswerte
  • Manuelle Erfassung der Zählerstände durch Dienstleister der "Gesellschaft".

Als Standardleistung für intelligente Messsysteme gilt:

  • die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
  • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von höchsten 10.000 Kilowattstunden maximal die täglicheBereitstellung von Zählerstandsgangdaten des Vortages ggü. dem Energielieferanten und Netzbetreiber
  • die Bereitstellung von Informationen wie z. B. den tatsächlichen Energieverbrauch oder dietatsächliche Nutzungszeit nach § 61 an eine Kundenanzeige oder ein Online-Portal
  • die Bereitstellung von Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme z. B. hinsichtlich der Überwachung des Energieverbrauchs
  • das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung desSchaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann
  • die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG
  • die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas
  • die Erfüllung der Pflichten zu Geschäftsprozessen, Datenformaten und Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung

Zusatzleistungen sind u. a.:

  • die Bereitstellung von Strom- und Spannungswandlern sowie Schaltuhren
  • die Nutzung eines intelligenten Messsystems als Vorkassesystem
  • die Herstellung der Steuerbarkeit von Anlagen nach dem EEG oder KWKG
  • Bereitstellung und Nutzung von weiteren Mehrwertdiensten

Die Preise der Standard- und Zusatzleistungen sind im nachfolgenden Preisblatt veröffentlicht.

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