Mit der Verabschiedung des "Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrecht" am 29. April 1998 wurden die Weichen für den Beginn der Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland gestellt. Im Zweiten Gesetz zur Neuregulierung des Energiewirtschaftsrechts vom 07.Juli 2005 werden die rechtlichen Grundsätze konkretisiert.
Aufgabe der Netzbetreiber dabei ist es, ihre Elektrizitätsnetze auch anderen Unternehmen für die Belieferung von Kunden diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen.
Die nachfolgenden Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Händler, die das Netz der Stadtwerke Teterow nutzen. Eine Anpassung dieser Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Marktentwicklungen oder Änderungen des Ordnungsrahmens, bleibt vorbehalten.