Netznutzung Strom

Mit der Verabschiedung des "Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrecht" am 29. April 1998 wurden die Weichen für den Beginn der Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland gestellt. Im Zweiten Gesetz zur Neuregulierung des Energiewirtschaftsrechts vom 07.Juli 2005 werden die rechtlichen Grundsätze konkretisiert.

Aufgabe der Netzbetreiber dabei ist es, ihre Elektrizitätsnetze auch anderen Unternehmen für die Belieferung von Kunden diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen.

Die nachfolgenden Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Händler, die das Netz der Stadtwerke Teterow nutzen. Eine Anpassung dieser Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Marktentwicklungen oder Änderungen des Ordnungsrahmens, bleibt vorbehalten.

Preis für Mehr- / Mindermengen

Gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.

Die Stadtwerke Teterow GmbH erstellt die Mehr-/Mindermengenabrechnung auf Grundlage der vom BDEW veröffentlichten Preise für Mehr- und Mindermengen.

Hier geht es zu den veröffentlichten Preisen für Mehr- und Mindermengen des BDEW

Entsprechend Energiewirtschaftsgesetz § 20 (1) sind Musterverträge für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen zu veröffentlichen. Nachstehend liegen die Musterverträge mit Anlagen in elektronischer Form bereit. Ein vollständiges, verbindliches und individuelles Vertragsangebot fordern Sie bitte schriftlich an. Bitte machen Sie uns hierbei alle Angaben die zum Abschluss des Vertrages erforderlich sind. Sollten Sie kurzfristig ein Vertragsangebot wünschen, für das hier noch kein Mustervertrag verfügbar ist, sprechen Sie uns an.

Dokumente

Zur Bilanzierung ist es erforderlich, Leistungswerte für jede ¼-h-Messperiode zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht für Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 100.000 Kilowattstunden (kWh) bzw. einer außergewöhnlichen Benutzungsstruktur sowie bei Kunden im Mittelspannungsnetz grundsätzlich über eine mit Lastprofilspeicher auszustattende ¼-h-Leistungsmessung mit Fernabfrage. Für die übrigen Kunden erfolgt die Ermittlung der Leistungswerte nach dem synthetischen Lastprofilverfahren auf der Basis "repräsentativer Lastprofile des VDEW".

Dokumente

Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Stromnetzzugangsverordnung (Strom NZV) sind eine Reihe von Netzdaten, Lastverläufen usw. zu veröffentlichen.


§ 15 Absatz 5 Engpassmanagement

Bezüglich der Versorgung von Letztverbrauchern bestehen im Verteilungsnetz der Stadtwerke Teterow GmbH keine Engpässe.

Dokumente

Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Stromnetzzugangsverordnung (Strom NZV) sind eine Reihe von Netzdaten, Lastverläufen usw. zu veröffentlichen.


§ 15 Absatz 5 Engpassmanagement

Bezüglich der Versorgung von Letztverbrauchern bestehen im Verteilungsnetz der Stadtwerke Teterow GmbH keine Engpässe.

Dokumente

EnWG

EEG

StromNEV

StromNZV

NAV

Service-Hotline

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Störungs-Hotline

03996 - 1533-30