Fördervoraussetzungen
Die Stadtwerke Teterow GmbH trägt vor Ort als Netzbetreiber aktiv zur Energiewende bei. EEG-Anlagen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen an das Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen. Anlagenbetreiber erhalten die EEG-Förderung für den in ihren Anlagen erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom in Form der Einspeisevergütung oder im Falle der Direktvermarktung in Form der Marktprämie ausgezahlt.
Anlagenbetreiber haben für den Anschluss ihrer Anlage an das Netz bei der Stadtwerke Teterow ein Netzanschlussbegehren zu stellen und zur Prüfung des Anschlusses und für die Inbetriebsetzung der Anlage verschiedene Unterlagen vorzulegen. Hierzu beachten Sie bitte unsere Checkliste für den Anschluss von EEG-Anlagen an das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Teterow GmbH. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für Fragen zum Netzanschluss unter der Telefonnummer 03996 15330 gerne zur Verfügung.
Für die ordnungsgemäße Ausstattung von EEG-Anlagen mit technischen Einrichtungen gemäß § 9 EEG sind die Anlagenbetreiber verantwortlich. Hierzu sind neben den gesetzlichen Vorgaben die Technischen Mindestanforderungen der Stadtwerke Teterow GmbH zu beachten.
Meldung von Erzeugungsanlagen an das Marktstammdatenregister
Anlagenbetreiber sind außerdem dafür verantwortlich, dass ihre EEG- und KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Bei einer nicht rechtzeitigen Registrierung entfällt solange der Förderanspruch, bis sie nachgeholt wird.