Wir erklären: Was bedeutet der 24h-Lieferantenwechsel?

Um die Energieversorgung für Verbraucher zu vereinfachen, hat der Bundestag im Jahr 2021 die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet. Sie regelt, dass ab dem 6. Juni 2025 ein Stromanbieterwechsel innerhalb von nur 24 Stunden möglich sein muss. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat diese Vorgabe für ganz Deutschland festgelegt. Im Ergebnis führt das zu grundlegenden Veränderungen in den Abläufen der Energiewirtschaft sowie in den IT-Systemen. Auch für Sie als Verbraucher ergeben sich durch die Umstellung neue Herausforderungen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass der Übergang problemlos verläuft.

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Ab Juni 2025 ist es nicht mehr möglich, einen Umzug rückwirkend anzumelden. Diese müssen künftig mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin gemeldet werden. Damit Ihr Wohnungswechsel ohne Probleme verläuft, raten wir Ihnen, uns spätestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu benachrichtigen. So können Sie unerwünschte Kosten oder Schwierigkeiten durch Verzögerungen, wie fehlende Angaben oder technische Störungen, vermeiden.

Hinweise für Mieter und Eigentümer

Zählerstand melden: Informieren Sie uns über den Zählerstand Ihrer alten Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe. Dies können Sie schnell beispielweise per E-Mail, das Kundenportal oder telefonisch erledigen.

Übergabeprotokoll verwenden: Notieren Sie den Zählerstand sowie das Datum im Übergabeprotokoll. Dieses dient als Nachweis für die Übergabe.

Neuer Wohnort: Melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem Einzug bei uns. So können Sie Ihren bisherigen Tarif beibehalten oder einen neuen Vertrag abschließen, um zu vermeiden, dass Sie automatisch in die teurere Grundversorgung wechseln.

Wohnungsverwalter bitten wir, diese Informationen an ihre Mieter weiterzugeben.

Kurz zusammengefasst: Planen Sie einen Um-, Ein- oder Auszug, teilen Sie uns Folgendes bitte mit:


Service-Hotline

03996 - 1533 - 0

Störungs-Hotline

03996 - 1533-30