Rückzahlung von Trinkwasseranschlussbeiträgen

Der Zweckverband „Wasser/Abwasser Mecklenburgische Schweiz“ hat in der Vergangenheit, mit Wirkung ab dem 01.01.2005, die öffentliche Wasserversorgung in seinem Verbandsgebiet auf eine privatrechtliche Grundlage umgestellt. Diese Änderung der rechtlichen Grundlagen hatte auch Auswirkungen auf zuvor entrichtete Trinkwasseranschlussbeiträge. Denn seit dieser Änderung kann jede/r, die/der vor dem 01.01.2005 einen Trinkwasseranschlussbeitrag gezahlt hat, eine Rückzahlung verlangen. Daher wurde in den zurückliegenden Jahren mehrfach öffentlich dazu aufgefordert, dass eine solche Rückzahlung beim Zweckverband zu beantragen ist. Hiermit erneuern wir diesen öffentlichen Aufruf und bitten alle Zahler eines Trinkwasseranschlussbeitrags, beim Zweckverband einen Antrag auf Rückzahlung zu stellen, falls dies bislang nicht erfolgt sein sollte.

Ausgeschlossen von der Rückzahlung sind Trinkwasserhausanschlusskosten.

Bei der Antragstellung bitten wir um Beachtung folgender Punkte:

  • Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
  • Im Antrag ist das von der Beitragserhebung betroffene Grundstück (postalische Anschrift, Gemarkung, Flur, Flurstück) genau zu bezeichnen.
  • Dem Antrag ist ferner ein Nachweis über die geleistete Zahlung beizufügen. Ist dies nicht möglich, ist eine Kopie des Beitragsbescheides und ein Grundbuchauszug, aus dem sich die Eigentümerstellung des Zahlers zum Zeitpunkt der Zahlung ergibt.
  • Bitte geben Sie auch Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC) an.

Einen entsprechenden Vordruck haben wir Ihnen hier hinterlegt.

Derartige Anträge sind zu richten an:

Zweckverband „Wasser/Abwasser Mecklenburgische Schweiz“
Gasstraße 26
17166 Teterow