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Von Links nach rechts sind 4 Bilder zu sehen:
1. Eine Frau sitzt in einem Wohnzimmer vor einem Aquarium auf dem Boden.
2. Ein Gasherd über den eine Pfanne mit enthaltenem Essen gehalten wird.
3. Eine Frau steht in der Küche und trinkt ein Glas Wasser.
4. Eine Frau liegt auf dem Boden und hält ihre Füße an einen Heizungskörper.

Energiesammelgesetz am 21. Dezember 2018 in Kraft getreten

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Das "Energiesammelgesetz" ist am 21. Dezember 2018 in Kraft getreten. Dieses Gesetz bewirkt Änderungen im EEG, KWKG, EnWG und den zahlreichen Verordnungen. Zu beachten ist, dass vor allem die Änderungen bei der EEG-Umlagepflicht bereits rückwirkend zum 1. Januar 2018 anzuwenden sind. Hierzu gehören die umfangreiche Regelung zur Messung und Schätzung von Letztverbraucher-Strommengen sowie die veränderte EEG-Umlagepflicht für die Eigenversorgung aus hocheffizienten KWK-Neuanlagen. Damit sind diese Änderungen schon bei der Endabrechnung des Kalenderjahres 2018 zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Messung und Schätzung von Strommengen im Rahmen der Umlagen nach dem KWKG und der Stromnetzentgeltverordnung sowie der Offshore-Netzumlage. Die Änderungen der Förderung von Bestands-KWK-Anlagen nach § 13 des KWKG treten wiederum erst mit Wirkung zum 1. Januar 2019 in Kraft, und müssen ohnehin noch beihilferechtlich durch die Europäische Kommission genehmigt werden.