Das "Energiesammelgesetz" ist am 21. Dezember 2018 in Kraft getreten. Dieses Gesetz bewirkt Änderungen im EEG, KWKG, EnWG und den zahlreichen Verordnungen. Zu beachten ist, dass vor allem die Änderungen bei der EEG-Umlagepflicht bereits rückwirkend zum 1. Januar 2018 anzuwenden sind. Hierzu gehören die umfangreiche Regelung zur Messung und Schätzung von Letztverbraucher-Strommengen sowie die veränderte EEG-Umlagepflicht für die Eigenversorgung aus hocheffizienten KWK-Neuanlagen. Damit sind diese Änderungen schon bei der Endabrechnung des Kalenderjahres 2018 zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Messung und Schätzung von Strommengen im Rahmen der Umlagen nach dem KWKG und der Stromnetzentgeltverordnung sowie der Offshore-Netzumlage. Die Änderungen der Förderung von Bestands-KWK-Anlagen nach § 13 des KWKG treten wiederum erst mit Wirkung zum 1. Januar 2019 in Kraft, und müssen ohnehin noch beihilferechtlich durch die Europäische Kommission genehmigt werden.